Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist zwar in Art. 319 ff. OR geregelt. Dennoch ist ihm ein besonderes Konfliktpotential inhärent, was die umfangreiche Gerichtspraxis hierzu augenscheinlich macht.
Oftmals kommt es zu Konflikten im Zusammenhang mit Kündigungen oder Freistellungen, Arbeitszeiten, Überstunden bzw. Überzeit, Ferienansprüchen, Mobbing oder gar sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, Schwangerschaften bzw. Mutterschaft, Formulierungen von Arbeitszeugnissen, Ungleichbehandlungen von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, (un)verschuldeten Arbeitsverhinderungen und anderen Absenzen sowie Konkurrenzverboten.
Bei solchen und anderen Konflikten können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Besuchen Sie unsere Hauptseite, um weitere Informationen über uns und unsere Mitarbeiter zu erhalten.
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